ANTRAGSTELLUNG UND HONORAR für Psychotherapie und beratung

WENN SIE PRIVAT VERSICHERT SIND


In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen zumindest einen Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch in meiner Praxis für Psychotherapie und Beratung in München Haidhausen bei Ihrer Kasse, und lassen Sie sich eine „Kostenübernahmeerklärung“ ausstellen. Bitte erkundigen Sie sich auch über Bedingungen und Formalitäten, wenn Sie eine  Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen wollen. Der Umfang einer Kostenübernahme durch Ihre Kasse ist abhängig von Ihrem Tarif. In der Regel sind es von 20 Sitzungen pro Kalenderjahr bis hin zu einer nach oben offenen Sitzungsanzahl. Einige Kassen fordern nach den probatorischen Sitzungen einen Therapieantrag für die Leistungszusage, anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
 
Eine Psychotherapiestunde wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) pro 50-minütiger Sitzung abgerechnet. 

 

Ich werde die Rechnung für die Psychotherapie direkt an Sie schicken und Sie leiten sie für eine Erstattung an Ihre Kasse weiter. 

WENN SIE BEIHILFEBERECHTIGT SIND


Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Praxis in München Haidhausen durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen geschieht in der Regel problemlos. Dennoch kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die übliche Bewilligung für Verhaltenstherapie erstreckt sich über einen Umfang von 45 Sitzungen. 

 

Eine Psychotherapiestunde wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) pro 50-minütiger Sitzung abgerechnet. 

 

Die Festsetzungsstelle muss die Beihilfefähigkeit anerkennen. Zusammen mit den Rechnungen reichen Sie deswegen bitte bei der Beihilfestelle ein Antragsformular für Psychotherapie ein.

WENN SIE GESETZLICH VERSICHERT SIND


Sie wenden sich bitte zunächst an einen niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung. Wenn Sie auf diesem Weg auch bei mehreren Versuchen keinen zeitnahen Behandlungstermin bekommen – dabei gelten Wartezeiten bis zu drei Monaten als zumutbar –, können Sie sich an mich oder auch an andere KollegInnen mit gleicher Qualifikation wenden. Die Kasse sollte die Behandlung dann im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) finanzieren. Dennoch kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Eine Psychotherapiestunde wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) pro 50-minütiger Sitzung abgerechnet. 

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung müssen Sie detailliert nachweisen (mit Namen, Adressen, Daten, Uhrzeiten) dass es Ihnen nicht möglich war, einen zeitnahen Behandlungsplatz für eine Psychotherapie zu bekommen. Auch dazu berate ich Sie gerne. Wegen eines Informationsgespräches in meiner Praxis in München setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Weitere praktische Informationen zum Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie erhalten Sie z.B. in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer

WENN SIE SELBSTZAHLER*IN SIND


PSYCHOTHERAPIE

In meiner Praxis in München-Haidhausen können Sie psychotherapeutische Gespräche eigenständig und ohne Formalitäten in Anspruch nehmen. Eine Psychotherapiestunde wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) pro 50-minütiger Sitzung abgerechnet.  Die für Sie entstehenden Kosten können in der Regel als "außergewöhnliche Belastung" unter §33 EStG von Ihrer Steuer abgesetzt werden. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

BERATUNG UND COACHING

Für Beratung und Coaching in meiner Praxis in München berechne ich für eine Einzelsitzung 153 EUR (angelehnt an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten). Entstehende Kosten für Coaching können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Steuer abgesetzt werden. Fragen Sie gerne nach, wenn Sie zum Thema Beratung und Coaching noch etwas wissen möchten.

WENN SIE SOLDAT*IN SIND


Nach einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) übernimmt Ihr Arbeitgeber in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Lange Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz entfallen. Ich habe in meiner Praxis für Psychotherapie und Beratung in München Haidhausen langjährige Erfahrung bei der psychotherapeutischen Behandlung von Soldatinnen und Soldaten. Weitere Infos finden sie hier. Bitte setzen Sie sich bei Fragen einfach mit mir in Verbindung.